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Aufgrund der uns vorliegenden Fälle und
Presseberichte haben wir festgestellt, dass sich die Abläufe der Ereignisse ein
vielen Punkten erschreckend ähneln.
Schlimmstenfalls stellt sich der Verlauf folgendermaßen dar:
1. Ein Kind berichtet von einem oder mehreren Gewaltübergriffen durch eine
Lehrkraft.
2. Die Eltern suchen das Gespräch mit der beteiligten Lehrkraft, werden aber
abgewiesen oder bekommen nicht zufriedenstellende Aussagen.
3. Die Eltern möglicher Zeugen reagieren auf Nachfragen ebenfalls abweisend, da
sie Probleme für sich und ihre Kinder wittern.
4. Die Elternsprecher entpuppen sich in solchen Situationen leider oft als
Lehrersprecher und arbeiten schlimmstenfalls noch gegen die Betroffenen.
5. Die Schulleitung schützt die Kollegen und wird alles daran setzen, den Fall
unter den Teppich zu kehren.
6. Das Schulamt ist darum bemüht, nicht durch Problemschulen beim Ministerium
aufzufallen und weist Dienstaufsichtsbeschwerden als unbegründet zurück.
7. Die Polizei verweist betroffene Familien ans Schulamt, da sie sich nicht
zuständig fühlt.
8. Das Ministerium tut alles, um sein Schulamt zu schützen und lehnt Beschwerden
grundsätzlich ab.
9. Die Staatsanwaltschaft macht Dienst nach Vorschrift und nach einem Jahr teilt
man den Betroffenen mit, dass man leider nach so langer Zeit keine glaubwürdigen
Aussagen mehr bekommen kann.
10. Das System hat wieder einmal funktioniert und so leben alle friedlich bis an
ihr seliges Ende oder halt bis zum nächsten „bedauerlichen Einzelfall“.
Viele von uns haben diese oder ähnliche Erfahrungen machen müssen und daher
haben wir uns dazu entschlossen, unsere Fehler zu veröffentlichen, damit andere
Betroffene daraus lernen können und diese bestenfalls vermeiden.
Im nachfolgenden Text werden die Stolpersteine und Fallstricke in den
verschiedenen Phasen beschrieben und Wege und Möglichkeiten erläutert. Tipps und
Anregungen zur ständigen Aktualisierung und Verbesserung sind immer willkommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unseren Ausführungen
nicht um eine Rechtsberatung handelt, sondern dass hier persönliche Erfahrungen
und Erlebnisse ausgewertet und zusammengefasst wurden.
Für Rückfragen und weitere Infos stehen wir im Forum, aber auch telefonisch oder
per PM gern zur Verfügung. Wir bedanken uns bei allen Familien, die durch die
mutige Offenlegung ihrer Fälle dazu beigetragen haben, dieses Gesamtbild zu
entwickeln, und anderen Opfern die Gewissheit zu geben: Du stehst mit diesem
Problem nicht allein da. Es gibt unzählige „bedauerliche Einzelfälle“ quer durch
die BRD – und vor allem: Es gibt Hilfe und Unterstützung.
Zu Punkt 1 – Ein Kind berichtet von
Gewaltübergriffen durch eine Lehrkraft.
Bereits hier entscheidet sich oft der weitere Verlauf der Dinge.
Oft wird Eltern vorgeworfen, sie hätten das Kind ausgefragt, durch eine
Erwartungshaltung Aussagen beeinflusst und durch suggestive Fragen ein
gewünschtes Ergebnis bekommen.
Aus heutiger Sicht würden wir dem Kind zuhören und es trösten, jedoch nicht mehr
als unbedingt nötig befragen, bevor die nächsten Schritte feststehen. Das
wichtigste Ziel ist die Stabilisierung des verstörten, verängstigten,
gedemütigten und in seinem Vertrauen erschütterten Kindes.
Das Kind muss bereits an diesem Punkt in die weitere Entwicklung eingebunden
werden und entscheiden dürfen. Will es ein Gespräch mit der beschuldigten
Lehrkraft oder will es sich lieber für eine Weile zurückziehen?
Wenn fest steht, dass der Übergriff so schwerwiegend war, dass juristische
Schritte folgen sollen, sollte sofort ein Anwalt konsultiert werden. Hier
passiert oft der nächste Fehler – die falsche Anwaltswahl.
Da Misshandlung Schutzbefohlener bzw. Körperverletzung einen Straftatbestand
darstellen macht es Sinn, einen strafrechtlich versierten Anwalt zu beauftragen.
So werden bereits zu Beginn des Verfahrensfehler vermieden, die später nicht
mehr auszugleichen sind – siehe auch Punkt 7.
Lassen Sie auf jeden Fall Verletzungen oder Angstzustände von Ihrem behandelnden
Kinderarzt attestieren.
Falls Sie einen Psychologen hinzuziehen möchten, empfiehlt sich ein forensischer
Psychologe. Hierdurch werden eventuell unnötige Befragungen vermieden und vor
Gericht und bei Staatsanwaltschaften werden deren Empfehlungen sehr hoch
eingestuft.
Aber am allerwichtigsten: Nehmen Sie sich viel Zeit für ihr Kind, erhalten sie
ihm trotz aller Aufregung seinen normalen Ablauf und unternehmen Sie zur
Ablenkung auch schöne Dinge mit ihm.
Vielen Kindern helfen kleine Schutzengel oder Sorgenpüppchen - aber am
wirkungsvollsten: Seien Sie da, wenn Ihr Kind Sie braucht, auch wenn es ein paar
Urlaubstage kostet.
Zu Punkt 2 – Gespräche – nicht ohne Zeugen und
Protokoll
In den seltensten Fällen wird die Lehrkraft die Straftat zugeben und so
verlaufen Gesprächesversuche oft nicht zufriedenstellend.
Es empfiehlt sich trotzdem, den Weg einzuhalten und die Lehrkraft um ein
Gespräch zu bitten, zu dem ein unbeteiligter Zeuge mitgenommen werden sollte.
Achten Sie auf Parität. Wenn die Schulleitung an dem Gespräch teilnehmen möchte
sollte auf „ihrer Seite“ dementsprechend viele Zeugen sitzen.
Schreiben Sie im Gespräch ein Protokoll und bitten Sie am Ende des Gesprächs,
alle Anwesenden, es zu unterzeichnen.
(Sie sollten von nun an grundsätzlich mit Papier und Schreibgeräten „bewaffnet“
sein und sich wichtige Äußerung von möglichen Zeugen sofort schriftlich
bestätigen lassen.)
Schreiben Sie sich vor dem Termin alle für Sie wichtigen Punkte auf und gehen
Sie diese Liste im Gespräch systematisch durch. Wenn die Zeit nicht reicht, muss
halt ein weiterer Termin vereinbart werden. Man kann jedoch bereits bei der
Auswahl des Termins darauf achten, dass alle Beteiligten zeitlich relativ
unbeschränkt sind.
Am wichtigsten: Machen Sie sich klar, welches Ziel Sie verfolgen und formulieren
Sie diese Forderungen.
Beispiel: Mein Kind mag die Lehrkraft an sich und hatte vorher noch nie Probleme
mit ihr.
Es ist mir wichtig, herauszufinden, warum Frau Y meinen Sohn geohrfeigt hat.
Ich möchte, dass Maßnahmen ergriffen werden, um so etwas künftig zu vermeiden.
Die Lehrkraft soll sich bei meinem Kind entschuldigen.
Falls Sie eine Strafanzeige stellen möchten, sollte ihr Anwalt bei diesem
Gespräch anwesend sein. Sind Sie nicht sicher, lassen Sie sich vorab telefonisch
beraten und informieren.
Zu Punkt 3 - Aus Eltern werden Feinde?
Häufig spricht sich ein Vorfall schnell herum und ebenso häufig schlägt die
anfängliche Bestürzung und Neugier in Ablehnung um.
Schon in der Antike wurde gern mal der Überbringer schlechter Nachrichten
hingerichtet - nun kommen Sie mit sehr schlechten Nachrichten daher. Rechnen Sie
mit nichts, dann werden Sie nicht enttäuscht.
Wichtig: Seien sie nicht zu vertrauensvoll – aus „Freunden“ werden schnell
Zeugen der Gegenseite. Besprechen und beraten Sie ihre Schritte nur mit absolut
vertrauenswürdigen Personen.
Viele Eltern durchleben Urängste, wenn sie das Schulgebäude betreten, verwandeln
sich in stammelnde Bündel Unsicherheit, brave Musterschüler oder geben ihr Hirn
aus Sicherheitsgründen bereits am Schultor ab.
Eines steht fest: Die Lehrerschaft wird von Ihren Forderungen nicht beglückt
sein, und vor solchermaßen in Ungnade gefallenen Personen schrecken einfach
gestrickte Gemüter schnell zurück. Werden solche Ressentiments durch den
Lehrkörper gar noch forciert nennt man das Mobbing – eine Methode, die sich in
vielen Jahrzehnten bewährt hat.
Es gab diverse Fälle, in denen man den beschwerdeführenden Eltern sogar in ihrer
Kirchengemeinde noch Vorwürfe machte, sie offen anfeindete und ausgrenzte, statt
sich um die Kinder zu sorgen.
Zu Punkt 4 - Die Elternsprecher entpuppen sich
als Lehrersprecher
Selbstverständlich gibt es viele gute und ehrenhafte Gründe, als Elternsprecher
zu arbeiten. Es gibt jedoch ebenso viele, die rein egoistisch motiviert sind,
denn nicht selten trifft man die Eltern der größten „Problemkinder“ einer Schule
in der Elternvertretung wieder.
Es soll vorkommen, dass Eltern dieses Amt nur übernehmen, weil sie sich Vorteile
für ihr schwieriges Kind „erarbeiten“ wollen.
Solche Lehrersprecher werden nun alles daran setzen, das Objekt ihrer
Einschleimbemühungen zu schützen. Schließlich geht es nicht um ihr Kind und das
Wohl anderer könnte ihnen nicht gleichgültiger sein.
Solche „Elternvertreter“ verdienen ihren Namen nicht und sind eine Schande für
alle seriös arbeitenden Elternsprecher. Sie kommen bei Gelegenheiten dieser Art
gern unter ihren Steinen hervor, da sie die stets willkommene Möglichkeit
wittern, dem Lehrkörper zu Willen zu sein.
Sollten Sie ordnungsgemäß arbeitende Klassen- und Schulelternsprecher haben,
können diese – als neutrale Berater - auch zu den Besprechungen eingeladen
werden.
Sollten sie zu einer Eltern- oder Schulkonferenz eingeladen werden, achten Sie
auf eine ordnungsgemäße Einladung , die auch die Tagesordnung beinhaltet und
ziehen Sie auch hier neutrale Zeugen oder ihren Anwalt hinzu.
Zu Punkt 5 - Die Schulleitung als Täter?
Oft versucht man seitens der Schulleitung den Fall herunterzuspielen und dem
Kind die Schuld an dem Vorfall zu geben. Machen Sie sich darauf gefasst, dass
aus der Ohrfeige ganz schnell nur eine falsch gedeutete Handbewegung wird, ein
Buch „fällt“ einer Lehrkraft schon mal aus der Hand, Pech, wenn sich just in
diesem Moment ein Schülerkopf darunter befindet.
Das Fehlverhalten Ihres Kindes wird hingegen sehr schwerwiegend geschildert, Bei
dieser Gelegenheit wird Ihnen eventuell auch die Liste der Verfehlungen in den
letzten 2 Jahren vorgelesen. Verspätungen, vergessene Hausaufgaben, Bummeleien,
schwatzen mit dem Nachbarn – versinken Sie nicht unter dem Tisch – NICHTS
rechtfertigt Gewalt als Erziehungsmittel. Lassen Sie sich nicht auf diese
Umleitungsversuche ein und bestehen Sie auf eine sachlichen Klärung.
Voller Vertrauen sind viele Familien zur Schulleitung gegangen und wurden
enttäuscht. Dies kann diverse Gründe haben, denn erstens stehen die Schulleiter
unter Druck, dem Schulamt nicht negativ aufzufallen, zweitens fällt es vielen
schwer, den Kollegen gegenüber die nötige Subjektivität aufzubringen und
drittens können auch Schulleiter/innen Täter sein – sei es aktiv oder durch
Duldung der Übergriffe durch andere Lehrkräfte.
Ist auch die Schulleitung nicht bereit zu handeln, bleibt der Weg der
Dienstaufsichtbeschwerden, die berühmt – berüchtigten 3F:
Formlos – Fristlos – Fruchtlos.
Leider werden Ihnen viele betroffene Familien die Richtigkeit dieser Redensart
bestätigen.
Zu Punkt 6 - Das Schulamt - wer nichts tut kann
keine Fehler machen
Bevor man sich mit den Beamten des zuständigen Schulamtes unterhält sollte man
sich folgende Dinge durch den Kopf gehen lassen.
1. Schulräte sind meist ehemalige Lehrer, die nun Ihre Beschwerden gegen
(ehemalige) Kollegen bearbeiten sollen. Sie ahnen bestimmt ungefähr, wo Sie
damit auf der Beliebtheitsskala landen.
2. Das Schulamt hat eine vorgesetzte Dienststelle, ist dem Land – bzw. dem
Bildungsministerium gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet und dort möchte man
auf keinen Fall den Eindruck erwecken, seinen „Laden nicht im Griff“ zu haben.
3. Die Behörde hat Möglichkeiten von denen Sie nur träumen – dort darf man
nämlich völlig ungestraft NICHTS tun. Ja, Sie haben richtig gelesen! Und von
dieser Möglichkeit wird auch lebhaft Gebrauch gemacht. Eine betroffene Familie
bekam erst nach 6 Monaten eine Einfangsbestätigung für ihre Beschwerde und das
auch erst, nachdem man sich beim Ministerium beklagt hat.
4. Liegt eine Strafanzeige vor, wird Ihnen das Schulamt mitteilen, dass es die
Polizeiarbeit nicht durch eigene Ermittlungen stören möchte. Eine Staatsanwältin
sagte im Gegenzug einer Mutter: Ich kann doch nicht die Arbeit des Schulamtes
erledigen! In der Mitte steht ein geschlagenes Kind und bekommt weder hier noch
dort Hilfe.
Zu Punkt 7 - Die Polizei - dein Freund? Dein
Helfer?
Aus unserer persönlichen Erfahrung muss ich sagen, dass der Gang zur
Polizeidienststelle unser erster, größter und entscheidender Fehler war.
Bitte bedenken Sie, dass viele Polizeiwachen sehr schlecht ausgestattet sind.
EDV ist Mangelware und immer noch gibt es Beamte, die nicht einmal in zumutbarer
Geschwindigkeit tippen können. Das führt dazu, dass Protokolle oft nicht die
ihnen angemessene und erwünschte Qualität aufweisen.
Zudem haben einige Familien berichtet, dass man ihre Anzeigen nicht aufnehmen
wollte, weil das Schulamt zuständig sei. Manchmal heißt es gar: Ach, Kinder
übertreiben schon mal, und so eine Backpfeife hat doch noch niemandem geschadet.
In ländlichen Gegenden kann erschwerend hinzukommen, dass man sich halt kennt –
Beamte unter sich – und plötzlich fällt mir das Sprichwort mit den Krähen ein
...
Ich gebe zu bedenken, dass der weitere Verlauf sich bereits hier entscheidet,
denn die Anzeige spielt eine entscheidende Rolle im Verfahren. Die Fehler, die
hier gemacht werden, wird man nicht wieder los und selbst Gerichte und
forensische Psychologen zweifeln den Wert eines solchen Protokolls selten an.
Es gibt jedoch diverse andere Methoden, die wesentlich erfolgversprechender sind
und bei denen SIE den Wortlaut bestimmen. In Protokollen wird aus einer Ohrfeige
schnell ein „leichtes Antippen“ oder ein „Stups“ – manchmal staune ich, dass
noch niemand auf die Idee gekommen ist, ein „liebevolles Streicheln“ daraus zu
basteln!
Zudem weiß man nicht, welche Eignung der befragende Beamte mitbringt. Durch
falsch oder gar suggestiv geführte Verhöre wird jeder kindliche Zeuge für den
Rest der Verfahrens „unbrauchbar“.
Wir können folgende Alternativen empfehlen:
1. In vielen Bundesländern gibt es inzwischen Internet-Polizeiwachen. Dort kann
man online seine selbst formulierte Anzeige aufgeben und per hierzu erstelltem
User-account ständig den Verbleib und den Ansprechpartner abrufen. Vorteil: Man
hat die Formulierung in der Hand und der Service ist kostenfrei.
2. Man kann über seinen Anwalt Anzeige erstatten. Die Möglichkeit ist sehr
sicher, weil Anwälten im Gegensatz zu „hysterischen Eltern mit Rachegelüsten“
eine angemessene Sachlichkeit unterstellt wird – Ihnen hingegen kann jederzeit
das Totschlagargument „Suggestion“ vorgehalten werden. Nachteil: Diese Variante
ist kostenpflichtig und die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die
Kosten nicht – bitte ggf. vorher nachfragen. Wenn man einen strafrechtlich
versierten Anwalt wählt, ist diese Methode sehr empfehlenswert.
3. Scheut man die Kosten, kann man auch allein oder mit Unterstützung geeigneter
Helfer eine Anzeige formulieren und direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft
senden. Im Internet kursieren übrigens Schwarzlisten über Richter, Staatsanwälte
und Gutachter – ein vorsorglicher Blick in die Listen kann nicht schaden:
http://www.richterdatenbank.net/staatsanwaltdatenbank/Staatsanwalt/
Zu Punkt 8 - Das Ministerium und sein Schulamt
Wenn ein Minister anordnet: „Wir sind hier ab sofort kinderfreundlich!“ dann ist
das so - muss ja nicht stimmen!
Da stören natürlich all die Querulanten, die daherkommen und mit Beschwerden
über Prügel, Misshandlungen, Psychoterror und Dauergebrüll die schöne Statistik
kaputt machen wollen.
Kein Problem. Denen teilt man einfach mit, dass sich ALLE Beamten und
Angestellten GRUNDSÄTZLICH richtig verhalten haben und schon ist die Welt wieder
in Ordnung. Wer wird schon die Worte des Bildungsministeriums anzweifeln?
Bis man diese Spiel-Stufe erreicht hat, sind oft schon einige Monate ins Land
gegangen, man hat die Kinder bereits umgeschult oder zieht gerade um und ist
rechtschaffen zermürbt vom Kampf gegen die langsam mahlenden Windmühlen. Für
viele Familien ist dies der Zeitpunkt, an dem sie aufgeben.
PS: Es lohnt sich durchaus, die Lebensläufe der Bildungsminister zu ergooglen.
Zu Punkt 9 - Die Staatsanwaltschaft macht Dienst
nach Vorschrift?
Haben Sie Anzeige erstattet, und hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen
tatsächlich aufgenommen, so heißt das noch lange nicht, dass Sie sich nun
entspannt zurück lehnen dürfen, da nun die Gerechtigkeit ihren Lauf nimmt.
Rechnen Sie nach ca. 6 Monaten, die durch einen eher verhaltenen bis nicht
erkennbaren Ermittlungsdrang geprägt sind, mit einem Einstellungsbescheid – das
ist die Erfahrung die viele Eltern machen mussten. Natürlich kann man Beschwerde
gegen diesen Bescheid einlegen, und zwar bei der zuständigen
Generalstaatsanwaltschaft. Bis dieser Vorgang abgeschlossen ist, vergeht ein
weiteres halbes Jahr.
Wie hoch sehen Sie die Chancen, dass ein Staatsanwalt die Entscheidung eines
anderen anzweifelt oder gar aufhebt?
Die nächsten 6 Monate dürfen Sie mit dem Klageerzwingungsverfahren verschwenden.
Am Ende steht dann die zynische Auskunft: Man hätte sofort alle Kinder befragen
sollen – NUN ist es leider zu spät. Pech gehabt!
Leider traurige Realität und leider keine Seltenheit.
Selbst den betroffenen Eltern ist es klar, dass Staatsanwälte oft wesentlich
grausamere Fälle zu bearbeiten haben - was wiegt da schon eine Ohrfeige oder der
Tritt in den Allerwertesten?
Schließlich weiß man ja auch, dass Kinder durch ihr Betragen oft geradezu darum
betteln!
Kennt man ja von den eigenen Kindern? Und für so etwas einen Beamten bestrafen?
Die ganze Karriere verspielen, nur weil die Gören nicht hören können?
Leider werden die Folgen für die Kinder oft unterschätzt. Es hat schon mutige
und wegweisende Verfahren und Richtersprüche gegeben, die den Rechten, der Würde
und dem Schutzanspruch des Kindes gerecht wurden.
Es geht nicht um drastische Strafen für Lehrer – es geht um den Schutz der
Kinder, denen durch eine in Angst und Schrecken zugebrachte Grundschulzeit der
Lebensweg gründlich verdorben werden kann.
Zu Punkt 10 - Das System hat wieder einmal
funktioniert und so leben alle friedlich bis an ihr seliges Ende oder halt bis
zum nächsten „bedauerlichen Einzelfall“.
Das kann funktionieren, wenn die betroffenen Familien sich still und leise
trollen, sich eine neue Schule suchen und fortan, dank der lehrreichen
Erfahrungen, brav und artig den Mund halten.
In Germanien ist jedoch eine Elterngeneration herangewachsen, die ihre Pflichten
sehr ernst nimmt. Ein Arzt erklärte uns, dass die Liebe zum Kind und dessen
Wertschätzung aufgrund der niedrigen Kinderzahl in den meisten Familien eine
neue Qualität bekommen hat.
Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, Eltern, denen einzig ihre Ruhe heilig ist
und die sich nicht mit den Problemen ihrer Kinder befassen möchten. In der
Tierwelt stellen sich die Muttertiere stets schützend vor ihre Jungen. Ich
erspare mir, meine Meinung über Menschen zum Ausdruck zu bringen, die dies für
ihr Kind nicht tun.
Es gibt diverse Methoden, sich trotz juristischer Aussichtslosigkeit gegen
Gewalt zur Wehr zu setzen.
Eine sehr wichtige und wirkungsvolle Methode besteht darin, Öffentlichkeit
herzustellen.
Das kann im ersten Schritt durch Versammlungen und Konferenzen geschehen.
Weiterhin stehen Demos, Flugblattaktionen und Internetforen bzw. Homepages zur
Wahl, um auf Missstände aufmerksam zu machen und zu informieren.
Ein weiterer Joker: Wenden Sie sich an Ihren Schulträger bzw. die Bürgermeister.
Viele Familien haben auf diesem Weg erstaunlich viel Unterstützung erhalten.
Eine Eingabe an den Petitionsausschuss kann langfristig Erfolg haben, eignet
sich aber nicht, wenn akute Probleme gelöst werden sollen.
Mit Politikern haben viele Familien hingegen extrem schlechte Erfahrungen
gemacht. Außer viel Kopfnicken und Kinderköpfchen-Streicheln, solange die Presse
in der Nähe war, konnten keine ernstzunehmenden Bemühungen festgestellt werden.
Was vielen betroffenen Familien hingegen sehr geholfen hat war die Unterstützung
der Presse.
Es geht nicht um Sensationsjournalismus – es geht darum, öffentlich zu machen,
was Kindern und Eltern im Jahre 2006 in einer westlichen Demokratie passieren
kann.
Es geht darum, andere zu warnen, Umschulungen zu ermöglichen, Einschulungen
umzulenken und ein Problembewusstsein zu schaffen, das Kinder angemessen
schützt.
Schlusswort ohne Happy End?
Die obige Zusammenfassung soll keinesfalls entmutigen, sie soll nur warnen.
Wenn man weiß, WAS alles möglich ist, kann man angemessen reagieren und so die
gröbsten Fehler vermeiden – keine Bange, Ihnen werden noch genug eigene
passieren, die wir dann gern für Sie in diese Aufstellung einarbeiten
Was soll ich also tun?
Diese Entscheidung kann nur der Fragesteller treffen.
Haben Sie die Nerven, die Zeit und das Kapital für einen langwierigen
Rechtsstreit und würden sich ein Leben lang Vorwürfe machen, ihn nicht bis zum
bitteren Ende geführt zu haben? Dann kennen Sie die Antwort.
Sind Sie sehr harmoniebedürftig und leiden stark unter Konflikten?
Auch Sie kennen Ihre Antwort.
Aber vorab müssen Sie mit der Hauptperson in diesem Drama sprechen.
Fragen Sie Ihr Kind!
Nur Ihr Kind kann Ihnen sagen, wie es weiter gehen
soll, denn Ihr Kind wird mit den Entscheidungen leben müssen. Ein eskalierter
Konflikt endet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer
Umschulung.
Stehen geeignete Alternativen zur Verfügung und möchte Ihr Kind überhaupt die
Schule wechseln oder gar umziehen?
Manchmal ist der Verbleib an der jetztigen Schule unumgänglich. Dann sollte man
alles tun, um das Kind zu stärken. Viele Psychologen empfehlen z.B. Kurse in
Selbstverteidigung bzw. Kampfsport.
Egal was Sie tun, Sie werden rückwirkend Zweifel haben, ob dieser oder jener
Schritt richtig war – aber ALLES ist besser, als den Kopf in den Sand zu
stecken.
Vorsorge ?
Die beginnt schon bei der Schulwahl - schauen sie sich die Schulen in ihrem
Einzugsgebiet genau an. Beobachten Sie während der Pausen den Schulhof - wie
gehen die Kinder miteinander um?
Machen Sie während des Schulbetriebs einen Spaziergang um das Gebäude, oder nach
Möglichkeit durch die Flure und lauschen Sie darauf, was Ihnen aus den
Klassenräumen entgegenschallt.
Besuchen Sie die Schule und verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von den
Lehrkräften und der Schulleitung. Fragen Sie, ob vorab eine Besichtigung möglich
ist, besuchen Sie Schulfeste, die häufig für alle Bürger zugänglich sind. Auch
dort kann man sich ein Bild über die Stimmung und die Umgangsformen machen.
Es gibt zwar keine freie Grundschulwahl, aber dem kann man durch eine geschickte
Wahl des Wohnortes frühzeitig entgegenwirken. Auch ein gut begründeter
Umschulungsantrag beim Schulamt kann Erfolg haben.
Reden, Reden, Reden ... und das gilt für Kinder, Eltern, Schulräte und Lehrer -
wenn die Kommunikation abreißt werden die Gräben immer tiefer, am Ende sind die
Fronten verhärtet und es gibt keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung
mehr.
Frühzeitig um Hilfe bitten, wenn man merkt, dass sich eine Situation festfährt.
Anlaufstelle kann der Elternsprecher, die Stadt als Schulträger, das Schulamt,
oder der Landeselternsprecher sein. Anfangs reicht vielleicht noch ein
moderiertes Gespräch - im fortgeschrittenen Stadium kann eine Mediation
hilfreich sein.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wenn Systeme zu lange im eigenen Saft
schmoren, neigen sie dazu, sich zu verselbstständigen und abzukapseln. Das
Dienstleistungsunternehmen „Schule“ braucht dringend eine wirkungsvolle
Qualitätskontrolle.
Wer kann schon zwei Herren dienen – das Schulamt kann es in vielen Fällen nicht,
und daher ist es dringend nötig, hierzu einen mit den gleichen Befugnissen
ausgestatteten Gegenpol zu schaffen.
Überforderungen abbauen – leichter gesagt als getan. Denkbare Maßnahmen wären
eine bessere pädagogische Ausbildung, kleinere Klassen, bessere
Arbeitsbedingungen und vor allem Ausstiegsmöglichkeiten für ausgebrannte Lehrer.
Eine ernstgemeinte Reform des völlig überalterten Schulrechts - keine
Reförmchen, die von betriebsblinden Ex-Lehrern erdacht werden.
Freie Schulwahl auch im Grundschulbereich - Problemschulen "entschärfen" sich
dadurch schnell und wirkungsvoll selbst.
Ein bisschen Hoffnung?
Ja, auch die gibt es.
Es gibt Lehrkräfte, die Vorfälle ehrlich mit den Betroffenen besprechen,
gemeinsam Lösungen suchen und finden, und mehr braucht es oft gar nicht.
Es gibt Schulleiter, die SOFORT und angemessen reagieren, wenn es zu Übergriffen
kommt.
Es gibt Schulräte, die sich trauen aus der Reihe zu tanzen, unbequeme Fragen zu
stellen und noch unbequemere Maßnahmen zu ergreifen.
Es gibt Polizisten, die uns viel Glück wünschen und versichern, dass die
Ergebnisse nicht in ihrer Verantwortung liegen.
Es gibt Staatsanwälte, die auch gegen Beamte rigoros ermitteln und denen bewusst
ist, dass Gewalt sich nicht nur an gebrochenen Knochen, Hämatomen und Blutspuren
festmachen lässt.
Es gibt Richter, die erkannt haben, dass psychische Gewalt oft noch mehr Schaden
anrichtet, als Schläge es vermögen, und mutige Urteile verfassen.
Es gibt sie - aber leider nicht in annähernd
ausreichender Zahl.
Ganz oben auf meinem Wunschzettel
steht eine
„schnelle Eingreiftruppe“.
Gut geschulte Blauhelme in deutschen Schulen würden mich enorm beruhigen. Sie
sollten als Feuerwehr, als Ersthelfer immer dorthin eilen, wo es gerade anfängt
zu brennen.
Unabhängig, kompetent und überregional könnten solche Teams durch Eltern und
Lehrern angefordert werden und als Gesprächsmoderatoren und Mediatoren
fungieren, um eine Eskalation zu vermeiden und Lösungen zu erarbeiten.
Eine entsprechende Forderung einer "Eingreiftruppe im Konfliktfall" liegt den
Kultusministerien bereits vor:
Interventionsteam
Egal, welches Ergebnis am Ende steht - Ihr Kind hat gewonnen, denn es hat
gelernt, dass seine Eltern es lieben, sich einsetzen und es notfalls gegen den
Rest der Welt verteidigen
Stand: 30.04.2006 zusammengestellt von Angelika Bachmann
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