Beitragsrekonstruktion
Anmeldedatum: 21.01.2006 Beiträge: 255
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Verfasst am: 23.01.2006, 20:59 Titel: Kopie: Legasthenie in Berufsoberschule |
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Ersteller:
ALRA
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Beiträge: 2
Nachricht senden Erstellt am 22.06.2005 - 15:37
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Hallo Herr Mohr und alle anderen,
wie dürfen schulische Leistungen einer 25jährigen Person mit Legasthenie in der Schulform Berufsoberschule in Rheinland-Pfalz im Fach Deutsch bei Aufsätzen bewertet werden? Habe hierzu im Internet leider nichts gefunden. Darf der Deutschlehrer hier Rechtschreibfehler so bewerten, dass die Gesamtnote des Aufsatzes dadurch beeinträchtigt wird?
Danke für Antworten,
Alexander.
Edit: Sorry, der Beitrag ist unabsichtlich zweimal hier gelandet.
[Dieser Beitrag wurde am 22.06.2005 - 15:40 von ALRA aktualisiert]
GeorgMohr
Moderator
Schulpädagogischer Berater/Gutachter
Status: Offline
Registriert seit: 15.12.2004
Beiträge: 151
Nachricht senden Erstellt am 26.06.2005 - 00:43
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Hallo ALRA,
Rheinland-Pfalz hat überhaupt keine selbständige Legasthenie-/LRS-Rechtsvorschrift sondern in der Grundschulordnung versteckte Schutzvorschriften zu Lernbehinderungen, nach denen keine Rechtschreibbewertung in Übereinstimmung mit den Eltern erfolgen kann/soll.
Dies soll/muss laut Grundschulordnung in der Sekundarstufe I auch in der ?Orientierungsstufe? in den Jahrgängen 5 und 6 gelten.
Diese Regelung nennt der Bundesverband Legasthenie mutig "Leasthenie-Erlass für Rheinland-Pfalz".
Soweit die ?Rechtslage? unmittelbar (!) zu Legasthenie/LRS in RP auf dem Papier.
Ziemlich sicher gibt es in Ihrem Bundesland aber auch einen Erlass zum ?Nachteilsausgleich? wie bundesweit üblich, weil dem das Bundesgesetz für ?Schwerbehinderte? zugrunde liegt. Bitte suchen Sie schon mal unter ?Nachteilsausgleich? (?Nachteilsausgleich? = mehr Zeit; weniger Stoffmenge; technische Hilfsmittel; mündliche Darbietung anstatt einer schriftlichen u.s.w.).
?Einmal Legastheniker ? immer Legastheniker? ist ein geläufiger Ausspruch, der sagen will, dass man dieses Handicap kaum ganz abbauen kann ? es aber mit sehr professioneller Hilfe deutlich verringern kann: man schreibt dann beispielsweise anstatt 60
Rechtschreibfehlern in einem vergleichbaren Text nur noch 15 solche ?Schriftbildfehler?, was ein großer Fortschritt ist ? für die rechtschreibfixierte (rechtschreibnarrische ?) Öffentlichkeit aber immer noch ?mangelhaft? oder gar "ungenügend" ist.
Langer Rede kurzer Sinn:
Eine altersmäßig nur begrenzte Befreiung von der R-Bewertung ist von der Sachlage her unsinnig.
Ihre im Grundgesetz geschützte ?Würde ist unantastbar?, ebenso Ihre ?freie Entfaltung Ihrer Persönlichkeit? ? nämlich Ihre schriftliche Wiedergabe Ihrer guten Gedanken in einem Aufsatz ohne Abwertung nur wegen sogenannter ?Fehler? im Nur-Hilfsmittel ?Schriftbild? zur Gedankenübermittlung. Die freie Entfaltung Ihrer Gedanken ist doch als solche erkennbar und bewertbar ? damit ist der Inhalt des Aufsatzes nur ohne den Aspekt der Rechtschreibung richtig zu bewerten.
Außerdem ist in den Grundrechten im Grundgesetz das Verbot der Benachteiligung Behinderter verankert worden.
Ja, Legasthenie / LRS kann ich in diesem Zusammenhang als ?Behinderung? akzeptieren, die mehr oder weniger unwichtig zum verfolgten Zwecke der (schriftlichen) Kommunikation / Übermittlung von Gedanken / Aussagen ist.
Werden diese genannten Grundrechte, die ausdrücklich schon im GG zu unmittelbarem Recht erklärt werden und von jeder Institution umzusetzen sind, ernst genommen, darf kein Aufsatz wegen Rechtschreibfehlern ( = Fehlern im Hilfsmittel Schriftbild ) abgewertet werden !
Sie können und sollten so argumentieren und Ihr Recht unmittelbar in dieser Schule einfordern.
Es ist aber zu befürchten, dass Sie Ihr Recht über die Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zum Bundesverfassungsgericht oder gar dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklagen müssen: ?Recht hat, wer Recht bekommt? und ?Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter? - so lauten alte Volksweisheiten.
Mit Gleichgesinnten hoffe ich, durch unsere obige Argumentation zu einem Umdenken anzuregen und zu einer ?richtigen und angemessenen? Bewertung der ziemlich willkürlichen ?Rechtschreibung? beizutragen. Wer kann uns denn erklären, warum der sehr lange O-Laut in ?oder? genau so geschrieben wird wie der sehr kurze O-Laut in ?doch?? Nur ?doof? und ?Aal? werden lautgetreu geschrieben. Wer das nicht zugeben kann, der ist vielleicht selbst doof.
Ich bin überzeugt, ich habe Richtiges geschrieben.
Ich weiß aber nicht, ob ich Ihnen im Moment weiterhelfen konnte.
Mit herzlichen und ermutigenden Grüßen verbleibe ich. Georg Mohr
Signatur
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