Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
3kids
Anmeldedatum: 29.09.2009 Beiträge: 72
|
Verfasst am: 30.08.2011, 12:33 Titel: Paragraph 35a bescheinigung |
|
|
Hallo,
Ich weiss ich hab mich lange nicht mehr gemeldet, aber ich habe mal eine Frage, ich würde meinen Sohn L. gerne auf ein Internat schicken, da er sich auf öffentlichen Schulen sehr schwer tut.
Da ich mir aber so kein Internat leisten kann, würde ich gerne wissen, was ich beachten muss, wenn ich den sogenannten Para.35a Schein ausfülle... und ob ihr vielleicht noch ein paar Tipps und Tricks wisst, wie man das ganze Beschleunigen kann, bzw. wie man bessere Chancen hat, diese Förderung zu bekommen
Gruss 3kids
Zuletzt bearbeitet von 3kids am 30.08.2011, 20:26, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Kampfmeise
Anmeldedatum: 08.12.2010 Beiträge: 71
|
Verfasst am: 30.08.2011, 18:23 Titel: |
|
|
Ein "Schein" ist für den Antrag nicht nötig, aber manche Ämter haben Vordrucke, um die Bearbeitung zu erleichtern.
Am wichtigsten ist, frühzeitig Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen. Tricks gibts dabei nicht, sondern ein klar vorgegebenes Verfahren - siehe hier:
http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kjhg.aspx#P35a
Details gerne per PM, wenn du willst. _________________ "Wer etwas tun will, findet einen Weg. Wer nichts tun will, findet Gründe" |
|
Nach oben |
|
 |
3kids
Anmeldedatum: 29.09.2009 Beiträge: 72
|
Verfasst am: 30.08.2011, 18:55 Titel: Genau |
|
|
Das ist mein Problem... mein Sohn ist "nur" beim Jugendpsychologischen Dienst vom JA. Da ich erst im Oktober einen Termin beim Kinderpsychologen bekommen habe.
Er will nicht wieder in seine alte Schule zurück und ich will auch nicht, dass er da hingeht.
Hat viele Gründe. Wenn man seine Vorgeschichte kennt, kennt man auch die Gründe für seine Schulangst. Ich würde gerne wissen, was genau für Voraussetzungen, man haben muss...
UND ob ich das in dem jetzigen "Zustand" überhaupt durchbekomme |
|
Nach oben |
|
 |
Kampfmeise
Anmeldedatum: 08.12.2010 Beiträge: 71
|
Verfasst am: 30.08.2011, 19:26 Titel: |
|
|
Das muss ja noch nicht schlecht sein. 35 a verlangt die Stellungnahme
1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen."
Die jugendpsychologischen Dienste der Jugendämter können durchaus diese Fachleute haben. So ein Gutachten kostet Geld. Also werden sich die Jugendämter natürlich der Stellen bedienen, die ihnen ohnehin zur Verfügung stehen.
Liegt denn die Stellungnahme schon vor? _________________ "Wer etwas tun will, findet einen Weg. Wer nichts tun will, findet Gründe" |
|
Nach oben |
|
 |
3kids
Anmeldedatum: 29.09.2009 Beiträge: 72
|
Verfasst am: 30.08.2011, 20:24 Titel: Stellungnahme |
|
|
Nein, es liegt noch keine Stellungnahme vor, aber die sollte nicht so schwer zu bekommen sein.
Ich werde mich gleich morgen mal drum kümmern, ich halte euch auf dem laufenden
Danke erstmal für eure Hilfe  |
|
Nach oben |
|
 |
Kampfmeise
Anmeldedatum: 08.12.2010 Beiträge: 71
|
Verfasst am: 30.08.2011, 21:40 Titel: edit |
|
|
pn geschickt _________________ "Wer etwas tun will, findet einen Weg. Wer nichts tun will, findet Gründe" |
|
Nach oben |
|
 |
3kids
Anmeldedatum: 29.09.2009 Beiträge: 72
|
Verfasst am: 06.09.2011, 07:42 Titel: Stipendium bekommen |
|
|
und nun habe ich ein paar Fragen zum weiteren Verfahren, kann mir jemand sagen, ich muss ja jetzt meinen Sohn von der alten Schule abmelden, MUSS ich der alten Schule sagen wo er hingeht?
Wegen der Schülerakte?
Oder kann ich vorher noch reinschauen und sagen was da raus soll...
Ich habe keinen schimmer, aber beim wechsel von der alten GS zur neuen (Umzug) habe ich der alten Schule nicht gesagt wo Sohni hingeht.
Ehrlich gesagt möchte ich das nicht so gerne machen  |
|
Nach oben |
|
 |
Bayer

Anmeldedatum: 08.09.2009 Beiträge: 1348 Bundesland: Darmstadt
|
Verfasst am: 07.09.2011, 13:00 Titel: |
|
|
Musst du nicht sagen, aber sie bekommen es sowieso heraus.
Akteneinsichtsrecht hast du. Nimm es wahr und schaue, was in der Akte ist. Allerdings können die Schulleiter auch telefonieren.
Wegen §35a : Du könntest auch einen Kinderpsychologen aufsuchen und privat bezahlen. Es gibt auch welche ohne Kassenzulassung, die auf Rechnung arbeiten. Ich habe mit so jemandem beste Erfahrungen gemacht. Geht halt schneller, wenn es pressiert. |
|
Nach oben |
|
 |
|