emibekka
Anmeldedatum: 10.05.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.05.2010, 10:22 Titel: Psychiatrie § 35 |
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Hallo,
Meine Tochter(jetzt 17) ist wegen einer Psychose in der Kinder und Jugendpsychiatrie. Sie wurde auf Meikamete eingestellt und es steht nach den Sommerferien die Beschulung an.
In ihre alte Schule will sie nicht zurück! Laut CFT20 ,den sie2 Jahre vor dem Psychiatrieaufenthat gemacht hat ,ist sie hochbegabt. Die schulischen Leistungen waren nie berauschend und sie wirkte immer blockiert.
Nun traut sie sich gerade gar nichts zu,kann sich aufgrund der noch unterschwelligen Psychose auch wenig konzentrieren.
Ich denk,dass sie niemals in einer grossen Klasse mit G8 klarkommen würde,da sie sich vorher schon in grossen Gruppen zurückgezogen hat.
Die behandelnde Ärztin scheint wenig Ahnung von §35 zu haben und will sie später wegen der Leistungsfähigkeit nochmal testen lassen,was ich für Blödsinn halten,denn sie ist sowieso schon in Klasse 10 und auch wenn der IQ -wert nieidriger sein sollte,würde das ja kein Grund sein die Schulform zu wechseln.
Ich würde sie gern an einem privatem Internat extern sehen,was das Jugendamt übernehmen müsste oder aber an die Brechtsachulen in Hamburg. Waldorfschule könnte auch eine Option sein,was ich mit der Ideologie problematisch finden könnte.Sie selber will lernen ,kann aber noch nicht. Sie will nicht mehr in den grossen Klassen untergehen und will einfach mehr mitreden! |
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