 |
Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e.V. www.emgs.de
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Teddy
Anmeldedatum: 27.01.2007 Beiträge: 85 Bundesland: Brandenburg
|
Verfasst am: 15.12.2009, 09:14 Titel: Eichwalde |
|
|
Märkischeallgemeine !
Lehrerin schlug Kinder. _________________ Behandelt eure Kinder gut, sie suchen euch das Altenheim aus Hi Hi . |
|
Nach oben |
|
 |
Rudi
Anmeldedatum: 11.09.2009 Beiträge: 461
|
Verfasst am: 15.12.2009, 09:21 Titel: |
|
|
Hallo Teddy,
kannst du den Link hier einstellen?
Rudi
die den Artikel nicht findet _________________ Bist auf Frieden du erpicht, darfst du intervenieren nicht, denn sonst gibt es bösen Streit mit der Schulsozialarbeit.
Und solltest du dann noch verstohlen dein Kind aus dieser Anstalt holen, dann Mütterlein, oh hüte dich - die Folgen sind gar fürchterlich. |
|
Nach oben |
|
 |
Teddy
Anmeldedatum: 27.01.2007 Beiträge: 85 Bundesland: Brandenburg
|
Verfasst am: 15.12.2009, 09:52 Titel: |
|
|
Hallo Rudi
Leider kenn ich mich mit den Sachen nicht aus ,aber unter
www. maerkischeallgemeine.de steht er. _________________ Behandelt eure Kinder gut, sie suchen euch das Altenheim aus Hi Hi . |
|
Nach oben |
|
 |
Rudi
Anmeldedatum: 11.09.2009 Beiträge: 461
|
Verfasst am: 15.12.2009, 09:54 Titel: |
|
|
Danke.
Rudi
die sich dann eben durch das Internet wühlen muss. _________________ Bist auf Frieden du erpicht, darfst du intervenieren nicht, denn sonst gibt es bösen Streit mit der Schulsozialarbeit.
Und solltest du dann noch verstohlen dein Kind aus dieser Anstalt holen, dann Mütterlein, oh hüte dich - die Folgen sind gar fürchterlich. |
|
Nach oben |
|
 |
Bayer

Anmeldedatum: 08.09.2009 Beiträge: 1348 Bundesland: Darmstadt
|
Verfasst am: 15.12.2009, 10:10 Titel: |
|
|
http://www.maerkischeallgemeine.de/....hrerin-aus-Eichwalde.html
Zitat: |
JUSTIZ: Ende der „Kopfnuss-Affäre“
Das Oberlandesgericht bestätigt, dass eine Lehrerin aus Eichwalde Grundschüler geschlagen hat
In zwei Instanzen war die Mittfünfzigerin schuldig gesprochen worden. Nun landete die „Kopfnuss-Affäre“ beim Oberlandesgericht (OLG). Es verwarf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts vom November 2008 als „offensichtlich unbegründet“ und bestätigte damit die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt von drei Schülern als rechtskräftig. Sieglinde B., eine erfahrene Lehrerin für Deutsch, Mathematik und Kunst, hat zwischen August 2006 und März 2007 eine Schülerin und zwei Schüler der ersten Klasse geschlagen.
|
|
|
Nach oben |
|
 |
speanuts
Anmeldedatum: 07.10.2009 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 15.12.2009, 18:51 Titel: |
|
|
Hallo
auf t-online stehts auch drin
Zitat: |
Startseite > Eltern > SCHULKIND
Grundschullehrerin wegen Körperverletzung verurteilt
Erschienen am 15. Dezember 2009
Weil sie Kinder geschlagen hat, ist jetzt eine Grundschullehrerin verurteilt worden.
Weil sie Schüler [1] einer ersten Klasse im Unterricht geschlagen hatte, muss eine Brandenburger Grundschullehrerin [2] mehrere tausend Euro Strafe zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg wies die Revision der Frau gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam zurück. Mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung ist die Frau rechtskräftig wegen vorsätzlicher Körperverletzung [3] im Amt in vier Fällen verurteilt.
Erstklässler gegen den Kopf geschlagen
Die Lehrerin hatte zwei Erstklässler in vier verschiedenen Fällen gegen den Kopf geschlagen, weil diese sich verspätet, Aufgaben falsch von der Tafel abgeschrieben oder ihre Schulsachen verzögert ausgepackt hatten. Dafür sowie für einen weiteren solchen Fall war sie zunächst vom Amtsgericht Königs Wusterhausen im April 2008 zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auf ihre Revision hin milderte das Landgericht Potsdam das Strafmaß im November 2008 auf 4.500 Euro Geldstrafe ab.
Erneute Revision nicht möglich
Nachdem die Lehrerin für Deutsch, Mathematik und Kunsterziehung erneut Revision eingelegt hatte, beschäftigte sich nun das OLG mit dem Fall. Es stellte das Verfahren in einem der ursprünglich fünf Tatvorwürfe ein, bestätigte sonst aber die Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt. "Der Grund für die eine Einstellung liegt in Ungenauigkeiten bei der Arbeit der Vorinstanzen", sagte eine Gerichtssprecherin. "Dieser eine Vorwurf war nicht klar von anderen Vorkommnissen abzugrenzen." Das Landgericht Potsdam muss nun noch die Höhe der Geldstrafe neu festlegen, weil die Verurteilung nur noch wegen vier statt ursprünglich fünf Fällen erfolgte. Eine erneute Revision ist nicht möglich.
Quelle: AP
Links:
[1] http://themen.t-online.de/news/schueler
|
LG Speanuts |
|
Nach oben |
|
 |
speanuts
Anmeldedatum: 07.10.2009 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 16.12.2009, 17:04 Titel: |
|
|
Spiegel online stehts auch
Zitat: |
14.12.2009
Erstklässler geschlagen
Lehrerin wegen Körperverletzung verurteilt
Die Prügelstrafe ist an Deutschlands Schulen verboten. In Eichwalde bestrafte eine Lehrerin trotzdem Erstklässler mit Schlägen, verängstigte die Kinder und brachte Eltern gegen sich auf. Zweimal wurde sie verurteilt und ging in Revision. Jetzt endete der Prozess mit einer Geldstrafe.
Grundschullehrer müssen vor allem eines sein: geduldig. Pünktlichkeit, Sorgfalt, Konzentration - viele Tugenden müssen sie ihren kleinen Schülern erst noch beibringen. Eine Lehrerin in Brandenburg hatte offenbar wenig Geduld und wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Sie muss eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro zahlen.
Die Lehrerin schlug Erstklässler in vier Fällen mit der flachen Hand auf den Kopf, weil die taten, was Grundschüler öfter mal tun: Sie kamen verspätet zum Unterricht, schrieben Aufgaben von der Tafel falsch ab, packten ihre Schulsachen nur verzögert aus, brachten Unruhe in den Unterricht.
Die Vorfälle geschahen in den Monaten August 2006 und März 2007 an einer Grundschule im brandenburgischen Eichwalde. Damals weinten Kinder aus der Klasse 1b zu Hause, sie erbrachen sich und bekamen vor dem Schulgebäude Schreikämpfe. Erst nach und nach erfuhren die Eltern, warum sich ihre gerade erst eingeschulten Kinder so verhielten. Rund drei Jahre ist das her - nun wurde die Lehrerin vom OLG Brandenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen rechtskräftig verurteilt.
In Leserbriefen wurden die Eltern angegangen
Bereis im April 2008 sah es das Amtsgericht der Stadt Königs Wusterhausen als erwiesen an, dass die Klassenlehrerin fünf Kinder geschlagen hat. Sie wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro verurteilt. Doch damit war der Fall nicht abgeschlossen: Die Lehrerin ging in Revision. Schon während der Verhandlung hatte sie erklärt, dass die Vorwürfe eine Kampagne der Eltern seien und jeder Grundlage entbehrten.
Unterdessen wurde sie an eine andere Schule versetzt. Dass sie nicht suspendiert wurde, begründete Schulamtsleiter Werner Weiss damals mit einer besonderen Logik: Eine Suspendierung wäre gar keine Strafmaßnahme gegen die Lehrkraft, sondern nur gegen alle anderen Beteiligten. "Die Lehrerin muss nicht arbeiten, bekommt weiter Geld - und bei uns fällt der Unterricht aus."
Für die Eltern folgte nicht nur eine weitere Gerichtsverhandlung: Leser der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" warfen ihnen vor, sich die Vorfälle "ausgedacht" zu haben. Die Eltern, hieß es in Leserzuschriften, forderten "Kuschelpädagogik" für ihre Kinder, sie bereiteten sie nicht richtig auf den "schulischen Ernstfall" vor.
Freispruch nur zu einem Tatvorwurf
"Bis zum Schuleintritt durften die kleinen Prinzen und Prinzessinnen fast alles tun, was sie wollten", schrieb eine Leserin. Wenn es in der Schule dann nicht so laufe wie gewünscht, so argumentierte sie weiter, sei natürlich der Lehrer schuld. "Dann werden Elternstammtische organisiert und überlegt, wie man den Lehrer am besten loswird."
Das Landgericht Potsdam übernahm im Revisionsprozess derlei krude Argumente freilich nicht und stellte fest, dass die Lehrerin Erstklässler mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen habe. Das Strafmaß wurde im November 2008 aber auf 150 Tagessätze zu je 30 Euro abgemildert, ohne Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Auch gegen dieses Urteil legte die Pädagogin Revision ein und beantragte Freispruch. Das Oberlandesgericht Brandenburg lehnte die Revision nun ab, stellte allerdings das Verfahren in einem der ursprünglich fünf Tatvorwürfe ein. Als Grund gab das Gericht Ungenauigkeiten bei der Arbeit der Vorinstanzen an. "Dieser eine Vorwurf war nicht klar von anderen Vorkommnissen abzugrenzen", sagte eine Gerichtssprecherin.
Nun muss das Landgericht Potsdam erneut über die Höhe der Geldstrafe entscheiden, weil die Verurteilung nur noch in vier Fällen erfolgte. Die gute Nachricht für die Eltern: Eine Revision ist nicht mehr möglich.
|
Interressant finde ich, wie man dort mit den Eltern umgegangen ist.
Das ist ja leider der Grund warum sich die meisten nicht trauen etwas zu sagen oder gar unternehmen.
R E S P E K T all denen, die den (schweren und mühsamen) Kampf gegen die Ungerchtigkeit aufnehmen.
LG Speanuts |
|
Nach oben |
|
 |
Bayer

Anmeldedatum: 08.09.2009 Beiträge: 1348 Bundesland: Darmstadt
|
Verfasst am: 16.12.2009, 17:29 Titel: |
|
|
Meiner Ansicht nach fällt A `s. ehemalige Lehrerin Frau W., die seit Jahrzehnten Kinder und Eltern in Wall. ängstigt, in die gleiche Kategorie wie Frau B. aus ehemals Eichwalde.
Auch die Wall. Eltern sind zu verängstigt und eingeschüchtert, um geschlossen etwas zu unternehmen.
Und leider: Das SSA Rüsselsheim steht stramm hinter dieser Lehrerin. |
|
Nach oben |
|
 |
NIKI
Anmeldedatum: 12.09.2009 Beiträge: 495
|
Verfasst am: 16.12.2009, 17:56 Titel: |
|
|
Ich glaube, lieber M., das war in Eichwalde und andernorts nicht anders!
Dort wurde zuerst auch alles runtergespielt; die Kinder als unglaubwürdig oder beeinflusst abgestempelt. Das SSA machte lediglich Umsetzungen, was das Problem an sich nicht aus der Welt nahm- sondern dies nur " verlagerte" auf eine andere Schule.... |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|